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Schäden an EDV-Systemen und deren Software sind in ihrer Gänze schwierig zu ermitteln. Der geprüfte EDV-Sachverständige ist dafür ausgebildet auch verdeckte Schäden festzustellen. Schadensgutachten werden als Versicherungsgutachten zur Feststellung des monetären Schadens erstellt, das Gerichtsgutachten eruiert Beweise und stellt Schäden fest.
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Gerd Gerhardus |