|
Das Gutachten erfaßt Tatsachen und erforscht Ursachen. Gerichtlich angeordnete Gutachten sind Gerichtsgutachten, alle anderweitig beauftragten Expertisen werden als Privatgutachten bezeichnet. Ganz gleich, welchen Auftraggeber der Sachverständige hat: immer verrichtet er seine Aufgabe unparteiisch und unabhängig. Um dies jederzeit zu garantieren werden Gutachten grundsätzlich vor Ergebnisbekanntgabe bezahlt.
Der Richter als Rechtsexperte benötigt zur Urteilsfindung häufig die Unterstützung eines Sachverständigen mit seinem Fachwissen in dem speziellen Sachgebiet. Es werden einzelne, für die Urteilsfindung relevante Fragen beantwortet und technisch komplizierte Sachverhalte für das Gericht anschaulich interpretiert.
Das Privatgutachten eines geprüften EDV-Sachverständigen ist eine objektive Analyse der aktuellen Situation und zeigt deren mögliche Auswirkungen. Je nach Inhalt oder Anlaß erstellt der Sachverständige unterschiedliche Gutachten. Wertgutachten für Kreditwesen und Versicherer, Schadensbewertungen und Untersuchungen auf Datensicherheit sind Aufgaben des geprüften EDV-Sachverständigen. Mediationen dienen der Vorbeugung von Streitfällen, ebenso Schiedsgutachten und Fertigstellungsbescheinigungen.
|